AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Arbeit am Tier
Öffnungszeiten und Termine nur nach Vereinbarung.
Mit Terminvereinbarung erklärt sich der Tierhalter und/oder Besitzer mit folgenden Bedingungen einverstanden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistung:
Alle Pflegebehandlungen an Hunden bei – „Hundeschön“ werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.
Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des deutschen Tierschutzgesetzes.
Generell und grundsätzlich behält sich die Inhaberin „Hundeschön“ vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.
2. Termine:
Es wird nur nach Terminvereinbarung gearbeitet! Sollte der Kunde verhindert sein, verpflichtet er sich, den Termin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann. Wird ein Termin nicht fristgerecht abgesagt, behält sich „Hundeschön“vor, eine Ausfallentschädigung in voller Höhe des Pflegepreises zu berechnen.
3. Preise/Bezahlung:
Verbindliche Preise können erst nach einer Inaugenscheinnahme Ihres Haustieres und einer mündlichen Beratung gewährleistet werden.
Die Bezahlung des Pflegepreises, der sich aus der Preisliste, diesen AGB und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar fällig. Es gibt keine Pflege auf Rechnung.
Die Preise werden gemäß dem Leistungsumfang vereinbart. Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich während der Behandlung ergeben, gelten als vereinbart, sofern Sie einen Betrag von 40 € nicht überschreiten. Entstehende notwendige Leistungen sind: Entfilzen, erforderliche Pflegeprodukte, Parasitenbehandlung, Zeitverzögerungen durch extreme Unruhe des Hundes.
Diese Leistungen werden als Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weist der Hund Symptome auf, die eine Ansteckung für andere Hunde bedeuten (wie Flöhe/Milben/Durchfall o.ä.) wird eine Pauschale zur 1. Behandlung Ihres Hundes und zur Desinfizierung des Raumes und der Arbeitsgeräte in Höhe von 50 € erhoben und ggf. eine Pauschale für den Arbeitsausfall, da ein Absagen der Folgetermine zwingend erforderlich ist. „Hundeschön“ bleibt zur Geltendmachung eines höheren Schadens bei dessen Nachweis berechtigt.
4. Haftung:
Für alle zu pflegenden Tiere muss grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Besitzer/Halter bestehen.
Sollte das Tier während der Pflegemaßnahmen „Hundeschön“so verletzen das der Geschäftsbetrieb unterbrochen und für eine unbestimmte Zeit nicht wieder aufgenommen werden kann haftet in jedem Fall der Tierbesitzer/-halter für alle anfallenden Arzt-, Krankenhauskosten sowie für den entstandenen Verdienstausfall.
5. Schadensfall:
Sollte das sich das Tier im Betreuungszeitraum verletzen, wird ein Tierarzt oder eine Tierklinik eingeschaltet. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen. Für Schäden, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann „Hundeschön“ nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von „Hundeschön“ wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet „Hundeschön“ im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung. Schäden sind umgehend nach Kenntnisnahme „Hundeschön“ zu melden.
„Hundeschön“ haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.
6. Beanstandungen:
Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist „Hundeschön“ zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatz- oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.
Allgemeines:
„Hundeschön“führt eine Bildersammlung einiger Tier-Kunden, die ins Internet auf die eigeneWebsite, auf die Facebookseite und auf Instagram gestellt werden. Sollte der Tierhalter damit nicht einverstanden sein, informiert er „Hundeschön“, dann werden
die Bilder umgehend wieder von den öffentlichen Medien entfernt.
Das Tier muss nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich, von einer dem Auftragnehmer persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden.
Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmungen möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu treffen.
Schlussbestimmungen:
• Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Hundesalon „Hundeschön“ ist der Firmensitz.
• Als ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Hundesalon „Hundeschön“ ist unser Firmensitz vereinbart.
• Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.